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   BFH, 10.03.1995 - VI R 5/90   

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https://dejure.org/1995,7994
BFH, 10.03.1995 - VI R 5/90 (https://dejure.org/1995,7994)
BFH, Entscheidung vom 10.03.1995 - VI R 5/90 (https://dejure.org/1995,7994)
BFH, Entscheidung vom 10. März 1995 - VI R 5/90 (https://dejure.org/1995,7994)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Wahlrecht für Pendler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wahlrecht bei Einsatzwechseltätigkeit von Arbeitnehmern

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 775
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 10.10.1994 - VI R 2/92

    Zum Werbungskostenabzug der Aufwendungen für Zwischenheimfahrten bei einer

    Auszug aus BFH, 10.03.1995 - VI R 5/90
    Der Senat hat mit Urteil vom 10. Oktober 1994 VI R 2/92 (BFHE 175, 553, BStBl II 1995, 137) an seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urteil in BFHE 154, 59, BStBl II 1988, 990) festgehalten.

    Wegen der Einzelheiten der Begründung dieser Rechtsauffassung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Urteil in BFHE 175, 553, BStBl II 1995, 137 Bezug genommen.

  • BFH, 09.06.1988 - VI R 85/85

    Arbeitnehmer - Ort der Familienwohnung - Zweite Wohnung - Aufwendungen für

    Auszug aus BFH, 10.03.1995 - VI R 5/90
    Der Kläger könne nicht die vorteilhaften Regelungen der doppelten Haushaltsführung für Unterkunft und Verpflegung und zusätzlich die Fahrtkosten nach Dienstreisekostengrundsätzen beanspruchen (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juni 1988 VI R 85/85, BFHE 154, 59, BStBl II 1988, 990).

    Der Senat hat mit Urteil vom 10. Oktober 1994 VI R 2/92 (BFHE 175, 553, BStBl II 1995, 137) an seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urteil in BFHE 154, 59, BStBl II 1988, 990) festgehalten.

  • BFH, 03.10.1985 - VI R 129/82

    1. Gleisbauzug der Deutschen Bundesbahn als (zweite) Wohnung i. S. der doppelten

    Auszug aus BFH, 10.03.1995 - VI R 5/90
    Die Neufassung der Lohnsteuer- Richtlinien 1987 (LStR 1987) folge in Abschn. 27 Abs. 3 der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -- BFH -- (Urteil vom 3. Oktober 1985 VI R 129/82, BFHE 145, 513, BStBl II 1986, 369), wonach verheiratete Arbeitnehmer, die auf ständig wechselnden Einsatzstellen beschäftigt seien und an der Einsatzstelle eine zweite Wohnung unterhielten, die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG erfüllten.
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 7/02

    Fahrtkosten und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwand bei

    Arbeitnehmern, die --wie der Kläger-- ihre individuelle berufliche Tätigkeit nicht an dauerhaft angelegten, regelmäßigen Arbeitsstätten, sondern typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ausüben und dabei an einer auswärtigen Einsatzstelle vorübergehend eine Unterkunft beziehen, stand nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats bislang ein Wahlrecht zwischen den Rechtsfolgen der doppelten Haushaltsführung und denen der Einsatzwechseltätigkeit zu (Urteile vom 10. Oktober 1994 VI R 2/92, BFHE 175, 553, BStBl II 1995, 137; vom 10. März 1995 VI R 5/90, BFH/NV 1995, 775, und VI R 79/90, BFH/NV 1995, 776).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.06.2000 - 1 K 2438/99

    Werbungskosten bei Einsatzwechseltätigkeit u. a.

    Denn andernfalls hätte der Steuerpflichtige bezüglich der Fahrtkosten die Vorteile nach den Grundsätzen der Fahrten zwischen Wohnung und wechselnden Einsatzstellen und behielte außerdem teilweise die Vorteile des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG (BFH U. v. 10.3. 1995 - VI R 79/90 BFH/NV 1995, 776; U. v. 10.3. 1995 - VI R 5/90 BFH/NV 1995, 775).
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